Einweisung nach MPBetreibV § 11
Vor der ersten Nutzung Ihres Defibrillators schreibt der Gesetzgeber eine gerätespezifische Einweisung vor. Wir führen diese für Sie durch – vor Ort mit praktischem Training oder ortsunabhängig online, schnell und rechtssicher dokumentiert.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Einweisung
So läuft Ihre Einweisung nach § 11 MPBetreibV bei AEDPROFIS ab.
Option & Termin wählen
Produkt im Shop bestellen oder unverbindliches Angebot anfragen. Wir stimmen Ihren Wunschtermin ab.
Durchführung der Schulung
Interaktive Online-Einweisung via MS Teams oder praxisnahes Training bei Ihnen vor Ort.
Zertifikat & Rechtssicherheit
Erhalt der Teilnahmebescheinigung und rechtssichere Dokumentation für Ihr Medizinproduktebuch.
Maximale Handlungssicherheit – Flexibel online oder als Praxistraining
Einweisung vor Ort
Vor-Ort-Einweisung gemäß §11 MPBetreibV
Online-Einweisung
Online-Einweisung gemäß §11 der MPBetreibV
Gesetzliche Pflicht nach § 11 MPBetreibV
Betreiber von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) sind nach § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gesetzlich dazu verpflichtet, vor der ersten Inbetriebnahme eine sachgerechte Einweisung durchführen zu lassen. Ohne nachgewiesene Einweisung drohen im Prüffall durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht bußgeldbewehrte Beanstandungen. Für selbsttestende Laien-AEDs im öffentlichen Raum kann die Einweisungspflicht nach § 11 Abs. 4 MPBetreibV entfallen.
Häufig gestellte Fragen zur AED-Einweisung
Haben Sie Fragen?
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite - um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.