Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach MPBetreibV § 12
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Betreiberpflicht alle 24 Monate. Herstellerunabhängige Prüfung für Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen – schnell, rechtssicher und unkompliziert.
In 3 einfachen Schritten zur gültigen Prüfplakette
Vom Auftrag bis zur Dokumentation – ohne bürokratischen Aufwand.
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Messtechnische Prüfung
TÜV-zertifizierte Spezialisten prüfen Schock-Energieabgabe, Akku, Elektroden und Gehäuse.
Plakette & Dokumentation
Sie erhalten das rechtssichere Prüfprotokoll für das Medizinproduktebuch und die Prüfplakette.
folgende STK-Varianten bieten wir an:
vor Ort
Sicherheitstechnische Kontrolle gem. § 12 MPBetreibV direkt bei Ihnen vor Ort.
via Einsendung
Sicherheitstechnische Kontrolle gem. § 12 MPBetreibV inkl. Versandkosten.
via Einsendung + Leihgerät
Sicherheitstechnische Kontrolle gem. § 12 MPBetreibV inkl. Versandkosten und Leihgerät.
Gesetzliche Betreiberpflicht: Warum die STK alle 24 Monate zwingend ist
Betreiber von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) sind nach § 12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gesetzlich verpflichtet, spätestens alle zwei Jahre eine Sicherheitstechnische Kontrolle durchführen zu lassen. Eine versäumte Prüfung kann im Haftungsfall oder bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften (BG) und Gewerbeaufsicht den Versicherungsschutz gefährden und zu Bußgeldern führen.
Häufig gestellte Fragen zur STK-Prüfung
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